Formulare & Jugendschutz

Formulare zum Download!

Für Eltern: der „Aufsichtszettel“: Übertragung von Erziehungsaufgaben (siehe Elternhinweise unten)

Für Eltern: Einverständniserklärung der Eltern

Für Veranstalter: Jugendschutzgesetz zum Aushang (1 Seite)

Für Veranstalter: Leitfaden Lebensmittel (für Bayern)

Für Interessierte: Jugendschutzgesetz komplett (23 Seiten)

Für neue Mitglieder: Beitrittserklärung (bitte auch für alle Minderjährigen ausfüllen)

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Liebe Eltern,

der Zutritt für Minderjährige zur Mehrzweckhalle an unserer Umzugsparty 2020 erfordert entgegen der nachfolgenden gesetzlichen Regelung zwingend einen „Aufsichtszettel“!
Allgemein: Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Sie haben jedoch nach dem aktuellen Jugendschutzgesetz, die Möglichkeit eine erziehungsbeauftragte Person ausdrücklich zu benennen. Sollten Sie als Eltern/Elternteil an einer Veranstaltung nicht selbst anwesend sein können und somit Ihre unmittelbare Aufsichtspflicht nicht erfüllen können, darf dies ein von Ihnen benannter Erziehungsbeauftragter übernehmen! In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind dann an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Dies betrifft auch den Besuch von Tanzveranstaltungen (Plattenpartys, Faschingsbälle, etc.) für Jugendliche bis 16 Jahren nach 22 Uhr.

Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

– Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein
– Die Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können
– Bei abendlichen Besuchen auf Veranstaltungen muss die sichere Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein
– Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht
– Die Person die als Erziehungsbeauftragter eingesetzt ist, muss darauf achten, dass Ihr Kind unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke, bzw. über 16 Jahre keine branntweinhaltigen oder hochprozentigen alkoholische Getränke zu sich nimmt

Prinzipiell gilt:
Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsauftrag erteilen.

Sie können das oben bereitgestellte Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und eine Ausfertigung zur Vorlage beim Veranstalter an die begleitete, bzw. begleitende Person übergeben. Eine weitere Ausfertigung muss die begleitete Person während der Veranstaltung mit sich führen. Des weiteren müssen sich die begleitete und begleitende Person jederzeit ausweisen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Vorstandschaft der Faschingsfreunde Megesheim e.V.